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HEILIGE MESSEN

September bis Juni

Montag - Freitag Samstag Sonntag
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10.00 / 10.00 a.m.
11.00 / 11.00 a.m.
11.00 / 11.00 a.m.
11.15 / 11.15 a.m.
(Latein-Musik)
12.30 / 12.30 p.m.
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17.00 / 5 p.m.
17.00 / 5 p.m.
17.00 / 5 p.m.

Heilige Messen im 1. Bezirk September bis Juni

Juli & August

Montag - Freitag Samstag Sonntag
11.00 / 11.00 a.m.
11.00 / 11.00 a.m.
10.00 / 10.00 a.m.
17.00 / 5 p.m.
17.00 / 5 p.m.
17.00 / 5 p.m.

Heilige Messen im 1. Bezirk Juli & August

BEICHTE

Beichtzeiten
September – Juni: 10.00 – 13.00 und 16.00 – 19.00 Uhr
Juli – August: 10.00 – 12.00 und 16.00 – 18.00 Uhr

KARWOCHEGründonnerstag: 10.00-13.00, 16.00-19.00, 19.00-21.00 (Krypta);  Karfreitag: 10.00-13.00, 13.00-16.00, 16.00-19.00; Karsamstag:  10.00-13.00, 13.00-16.00, 20.00-ca. 22.00

Aktueller Beichtplan

Beichtzeiten St. Peter 2020 - 2021

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag
10-11Dr. LitzkaDr. BlechaDr. LitzkaDr. MennBf. Klaus KüngDr. LitzkaBf. Klaus Küng
11-12Dr. MennDr. MennDr. MennDr. Menn

Dr. Blecha

Dr. MennDr. Blecha
12-13Dr. BlechaDr. MennDr. Menn

Dr. Juza

Dr. JuzaDr. MennDr. Blecha
16-17Dr. BlechaDr. BlechaDr. SpalekDr. SpalekDr. SpalekDr. SpalekDr. Kenner
17-18Dr. BurkhartDr. LitzkaDr. JuzaDr. RieraDr. WeberDr. BurkhartDr. Kenner
18-19Dr. BurkhartBf. Klaus KüngDr. JuzaDr. RieraDr. WeberDr. BurkhartDr. Latre
BEICHTVÄTER FREMDSPRACHEN
Bischof Klaus KÜNG
Español, Italiano, English
Paul BLECHA
English, Español, Français, Italiano
Fritz BRUNTHALER
English, Español
Ernst BURKHART
Español, Italiano, English
Ludwig JUZA
English, Español
Thomas KENNER
English, Español
Enrique LATRE
English, Español, Français, Italiano
Werner LITZKA
Español
Josep Maria RIERA
Español
Christian SPALEK
English, Español, Italiano
Robert WEBER
English, Español, Italiano

BEICHTHILFE mit kurzer Gewissenserforschung (Flyer Peterskirche)

EINLEITUNG

Beichthilfen ersetzen nicht die persönliche Gewissenserforschung, sie geben Stichworte oder Fragen, die als Anregungen dafür dienen sollen.

Beichten hat mit Grundfragen des Menschen zu tun: Wer ist Gott? Wer bin ich? Was ist die Sünde? Kann ich als Mensch überhaupt Schuld auf mich laden? Habe ich das wirklich getan? Im Sakrament der Buße ist Jesus der göttliche Arzt: Durch den Priester heilt er die Wunden der Seele, indem er die Schuld vergibt und neue Kraft schenkt. Er ist auch wie ein Richter, der freispricht.

Gewissenserforschung

Der erste Schritt bei der Beichte ist die Gewissenserforschung: Man bittet den Heiligen Geist um Licht und besinnt sich auf die Sünden und Fehler seit der letzten Beichte. Dazu kann man sich fragen: Was habe ich getan - bzw. unterlassen - gegen Gott, mich selbst, den Nächsten? Man kann sich anhand der 10 Gebote, oder der weiter unten angeführten Fragen prüfen, oder den Priester bei der Beichte bitten, dass er hilft. Weitere Modelle der Gewissenserforschung und Vorbereitung siehe z.B. im GOTTESLOB (2013), Nr. 593 ff.

Reue und Vorsatz

Das Wichtigste der Beichte ist die Reue: Weil man die Liebe Gottes erkennt, der man manchmal nicht entsprochen hat, tun einem die Sünden innerlich leid, und man bittet Ihn von Herzen um Vergebung. Hilfreich kann dabei sein, ein Reuegebet zu beten oder an das Leiden Jesu zu denken. Verbunden ist damit der Vorsatz, nicht mehr zu sündigen: Das ist der innere Entschluss, sich zu bemühen, von jetzt an Sünden zu vermeiden. Das heißt nicht, Gott - oder gar dem Priester - zu versprechen, nicht mehr zu sündigen, sondern dass man sich darum bemüht. Der Vorsatz kann sich auf den Hauptfehler beziehen, oder ein Gedanke aus dem Gespräch mit dem Priester sein. Viele bereiten sich in der Kirche auf die Beichte vor.

Bekenntnis

Manchen fällt das Bekennen der Sünden schwer: "Meine Sünden ... einem fremden Menschen sagen". Dabei soll man daran denken, dass die Beichte beim Priester die soziale Dimension der Versöhnung - mit der Kirche - bedeutet, so wie auch die Sünde eine soziale Dimension hat, weil sie nicht nur ein Bruch mit Gott, sondern auch mit der Welt, mit den Mitmenschen und mit der Kirche ist. Auch hat das Aussprechen der Sünden eine befreiende Wirkung. Außerdem ist der Priester an das Beichtgeheimnis absolut gebunden. Wer stets beim selben Priester beichtet, dem kann durch das gegenseitige Kennen besser geholfen werden. Beim Bekenntnis darf man keine Todsünde verschweigen, sonst ist die ganze Beichte nicht gültig. Man soll auch die Zahl dieser Sünde angeben, soweit man sich daran erinnert. Die Beichte beginnt mit der Begrüßung, der Beichtende macht das Kreuzzeichen. Der Priester sagt: "Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit" oder Ähnliches. Antwort: "Amen". Der Beichtende bekennt die Sünden, wobei er zuerst Alter, Stand und den Zeitraum seit der letzten Beichte sagen kann; das ist für den Priester hilfreich. Er kann in der Beichte auch alle Sorgen und Probleme aussprechen, Fragen stellen oder mit dem Priester über sein geistliches Leben reden. Dann gibt der Priester Ratschläge und sagt ihm, was er als Buße verrichten soll (fast immer ein kurzes Gebet). Der Beichtende kann ein Reuegebet sprechen, z.B. "Ich bereue, dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe." Dann gibt der Priester dem Beichtenden die Lossprechung, sie ist der Kern dieses Sakramentes: "Ich spreche dich los von deinen Sünden, im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes." Antwort: "Amen."

Buße

Wenn man die Buße gleich verrichten kann, soll man dies, verbunden mit Dank für die geschenkte Gnade, noch in der Kirche tun. Papst Johannes Paul II. sagt in seinem Schreiben über Versöhnung und Buße in der Sendung der Kirche heute: "Jeder Beichtstuhl ist ein privilegierter und gesegneter Ort, von dem her nach der Behebung der Spaltungen neu und makellos ein versöhnter Mensch, eine versöhnte Welt entstehen!"

KURZE GEWISSENSERFORSCHUNG

Fragen für die Gewissenserforschung

1. Habe ich mich mit meinem Glauben beschäftigt, oder war er mir gleichgültig? Habe ich Glaubensschwierigkeiten einfach nachgegeben?

2. Habe ich im Gebet den Umgang mit Gott gesucht?

3. Habe ich an Sonntagen oder an gebotenen Feiertagen die heilige Messe aus eigener Schuld versäumt?

4. Bringe ich jeden Freitag ein Opfer, wie etwa: einen kleinen Verzicht bei Essen oder Trinken, ein Almosen, eine Tat der Nächstenliebe o.ä.?

5. Habe ich die heilige Eucharistie oder sonst ein Sakrament unwürdig empfangen?

6. Habe ich in der Beichte irgendeine schwere Sünden mit Absicht verschwiegen?

7. Habe ich meinen Eltern, Geschwistern und Verwandten Liebe und Achtung erwiesen?

8. Bemühe ich mich in der Familie, an meiner Arbeitsstelle und im Kreis von Freunden und Bekannten um Frieden und Freude?

9. Versuche ich, Reibereien und Streitigkeiten so schnell wie möglich zu beseitigen und die Verletzungen der Nächstenliebe wieder gut zumachen?

10. Bin ich empfindlich, zornig oder nachtragend gewesen? Bemühe ich mich um Ausgeglichenheit und bekämpfe ich meine Launen?

11. Überwinde ich meinen Egoismus, indem ich überall hilfsbereit bin, besonders gegenüber Alten, Kranken und Kindern?

12. Habe ich durch Worte oder Taten jemanden dazu verleitet, Böses zu denken oder zu tun?

13. Habe ich mich von der Lust beherrschen lassen, mehr zu essen oder zu trinken als vernünftig ist?

14. Habe ich durch leichtsinniges Verhalten meine Gesundheit gefährdet? Bin ich im Straßenverkehr rücksichtslos gewesen?

15. Bin ich feinfühlig im Bereich des Geschlechtlichen? Habe ich alles vermieden, was eine unmittelbare Gelegenheit zur Unkeuschheit beinhaltet wie unsittliche Filme oder Seiten im Internet, Theaterstücke, Lektüre, Gesellschaft etc.?

16. Habe ich mir unreine Erinnerungen, Vorstellungen oder Gedanken ins Gedächtnis gerufen und sie nicht zurückgewiesen?

17. Habe ich Unkeusches getan? Allein oder mit anderen?

18. Habe ich mich in Gedanken und Werken um eine Festigung der ehelichen Treue bemüht?

19. Ist mir der sittliche Unterschied zwischen der grundsätzlich erlaubten Empfängnisregelung und der ausdrücklich untersagten Empfängnisverhütung bewusst? Habe ich ihn beachtet?

20. Habe ich Geld oder Güter des Nächsten ohne Berechtigung weggenommen?

21. Habe ich Gestohlenes oder Ausgeborgtes zurückerstattet?

22. Habe ich andere betrogen, indem ich z.B. ungebührliche Preise verlangte? Habe ich die gebührenden Steuern bezahlt?

23. Habe ich, meinen Möglichkeiten entsprechend, anderen auch materielle Hilfe geleistet?

24. Habe ich Unwahrheiten gesagt? Verbreite ich Nachrichten oder Gerüchte, die den guten Ruf des Nächsten verletzen könnten?

25. Richte ich über meine Mitmenschen grundlos und ohne dazu verpflichtet zu sein?

26. Habe ich über andere Unwahres gesagt und sie dadurch verleumdet?

27. Beneide ich den Nächsten um seinen Erfolg, seine Position oder um gute Eigenschaften? Versuche ich, mich mit denen zu freuen, die sich freuen?

28. Bin ich stolz, indem ich nicht bereit bin nachzugeben, keinen Widerspruch vertrage oder andere verachte?

29. Achte ich die Eigenart, die Meinung und die Leistung des Mitmenschen zu Hause, im Beruf und in der Gesellschaft?

30. Mache ich meine Arbeit gewissenhaft, sorgfältig und pünktlich?

31. Sehe ich in der Arbeit einen Dienst am Nächsten, oder nur ein Mittel, um Geld zu verdienen oder den persönlichen Ehrgeiz zu befriedigen?

Dieser Gewissenerforschung liegt der liturgische Behelf der Peterskirche: „EINE GUTE BEICHTE IM HEILIGEN JAHR“ zugrunde (Druckerlaubnis des Erzb. Ordinariates Wien vom 10. Juni 1983 mit der Zl. 1831/83) (f.d.I.v.: Kirchenrektor Dr. Christian Spalek, A-1010 Wien, Petersplatz 6)

BEICHTEN LEICHT GEMACHT- praktische Anleitung
für Erwachsene, Jugendliche und Kinder

BEICHTHILFE mit ausführlicher Gewissenserforschung (F. Luna)

EINLEITUNG

Richtig und gewinnbringend zu beichten ist eine echte Kunst. Man erlernt sie, indem man einfach damit beginnt und in regelmäßigen Abständen immer wieder dieses befreiende Sakrament empfängt. Hab Mut und trau dich!

Aus verschiedenen Gründen gehen heute viele nicht mehr zur Beichte. Aber die Not der Menschen nimmt immer mehr zu, denn die Sünden fressen sie von innen her auf. Die Beichte ist der Schlüssel zum Heil. Benütze ihn und drücke ihn deinen Freunden und Kollegen in die Hand.

Hier findest du einige Tipps, die schon vielen geholfen haben:

 

1. VORBEREITUNG

• Nimm dir genügend Zeit. Setz dich in eine Kirche oder suche dir einen ruhigen Winkel zu Hause, damit du ungestört nachdenken kannst.

• Benütze einen „Beichtspiegel" (siehe unten). Anhand der dortigen Fragen durchforsche dein Gewissen: Was ist bei mir nicht in Ordnung? Wo hat sich im Lauf der Jahre Unrat angehäuft? Was trennt mich von Gott?

• Bete zum Heiligen Geist, Er möge dein Inneres erleuchten, damit du deine Sünden aufstöbern kannst, etwa mit folgenden Worten:
„Heiliger Geist, ich brauche Dich jetzt. Komm, deck meine Sünden auf. Zeig mir, wo es nicht stimmt bei mir, und hilf mir zu einer echten Umkehr."

• Schreib bei deinen ersten Beichten alles, was dir einfällt, auf einen Zettel („Beichtzettel") und nimm ihn auch zur Beichte mit. Er ist eine große Hilfe. Wenn du häufiger zur Beichte gehst, wird das dann meist nicht mehr notwendig sein.

• Bitte Gott, dass Er dich das Schreckliche an deinen Sünden spüren lässt. So kannst du sie dann wirklich bereuen und dich innerlich von ihnen abkehren.

 

2. ABLAUF DER BEICHTE

• Wenn du den Beichtstuhl betrittst, kannst du mit einem Gruß beginnen: „Gelobt sei Jesus Christus!" Der Priester antwortet: „In Ewigkeit. Amen."

• Mache das Kreuzzeichen: „Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen."

• Dann sage: „Meine letzte Beichte war ..." (Datum, etwa).

• Es ist günstig, dem Priester („Beichtvater") einige Anhaltspunkte zu nennen, damit er sich ein Bild von dir machen kann, etwa so: „Ich bin verheiratet, von Beruf bin ich ...".

• Nun bekenne offen und ehrlich deine Sünden („Ich bekenne vor Gott meine Sünden: ..."). Nimm deinen Beichtzettel zu Hilfe. Verschweige nichts aus falscher Scham.

• Schließ das Bekenntnis mit einem kurzen Reuegebet, etwa: „Herr Jesus, erbarme Dich meiner!"

• Der Priester nimmt jetzt Bezug auf deine Sünden und gibt dir konkrete Lebenshilfen (Schritte der Buße).

• Wenn du noch Fragen hast, nütze die Gelegenheit.

• Dann legt dir der Priester eine Buße auf und spricht dich von den Sünden los („Ich spreche dich los..."). Dabei macht er mit der Hand das Kreuzzeichen über dich — mache auch du ein Kreuzzeichen.

• Zum Schluss sagt der Priester: „Geh hin in Frieden!" Antworte: „Dank sei Gott dem Herrn!"

 

3. NACH DER BEICHTE

• Verrichte die dir auferlegte Buße. Es empfiehlt sich, das sofort zu tun, es kann aber auch später geschehen (wenn z.B. gerade die Messe begonnen hat).

• Gott hat dir deine Sünden vergeben. Sage Ihm ein Dankgebet, z. B.: „Jesus, Du bist so gut zu mir. Du hast meine Sünden ausgelöscht. Ich will Dir wieder nachfolgen. Steh mir bei und begleite mich mit Deinen Engeln...".

• Denk noch einmal den Ratschlag des Priesters durch und überlege dir, wie dein Neubeginn aussehen soll.

• Fasse einen konkreten Vorsatz, der dir hilft, die vergangenen Sünden zu meiden und es ab jetzt besser zu machen.

• Wenn du einen Schaden angerichtet hast, mache ihn wieder gut, soweit möglich.

• Es ist günstig, regelmäßig zu beichten:
– vierteljährlich, z. B. Weihnachten, Ostern, im Sommer, im Herbst;
– IDEAL ist die monatliche Beichte. Sie ist wie ein reinigendes, stärkendes „Vollbad";
– mindestens zu Ostern (inkl. die Wochen davor und danach).
– Wenn du eine schwere Sünde begangen hast, ist es ratsam, so bald wie möglich zu beichten – auch um wieder die hl. Kommunion empfangen zu können.

• Wenn du im Glauben stark werden willst, rate ich dir, soweit möglich immer zum selben Priester („Beichtvater") zu gehen. Er kann dir umso besser helfen, je mehr du ihm Einblick in dein Leben gibst (nähere Umstände) und je länger er dich kennt.

 

4. WAS MUSS ICH BEICHTEN?

Der Katechismus der Katholischen Kirche sagt uns (Nr. 1457 f):

Es ist Vorschrift der Kirche, dass jeder Gläubige nach Erreichen des Unterscheidungsalters die schweren Sünden, deren er sich bewusst ist, wenigstens einmal im Jahr beichtet. Wer sich bewusst ist, eine Todsünde begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat.

Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der lässlichen Sünden, ist genaugenommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich empfohlen. Das regelmäßige Bekenntnis unserer lässlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen.


In der Beichte müssen also alle schweren Sünden (einschließlich der Zahl und der erschwerenden Umstände) bekannt werden, deren man sich nach sorgfältiger Gewissenserforschung bewusst ist.

Und wann ist eine Sünde eine schwere Sünde („Todsünde“)? Der Katechismus erklärt es uns wie folgt (Nr. 1857, 1859):

Damit eine Tat eine Todsünde ist, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt sein: „Eine Todsünde ist jene Sünde,
• die eine schwerwiegende Materie zum Gegenstand hat und
• die dazu mit vollem Bewusstsein und
• bedachter Zustimmung begangen wird“.

Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung. Sie setzt das Wissen um die Sündhaftigkeit einer Handlung, ihren Gegensatz zum Gesetz Gottes, voraus. Die Todsünde schließt auch eine genügend überlegte Zustimmung ein, um persönliche Willensentscheidung zu sein. Selbstverschuldete Unwissenheit und Verhärtung des Herzens mindern die Freiwilligkeit der Sünde nicht, sondern steigern sie.

 

DER VERLORENE SOHN

Das Gleichnis vom verlorenen Sohn, das Jesus uns hinterlassen hat, ist ein schönes Bild für die heilige Beichte und die Liebe Gottes des Vaters:

Der Vater sah ihn schon von Weitem kommen und er hatte Mitleid mit ihm. Er lief dem Sohn entgegen, fiel ihm um den Hals und küsste ihn. Da sagte der Sohn zu ihm: Vater, ich habe mich gegen den Himmel und gegen dich versündigt; ich bin nicht mehr wert, dein Sohn zu sein. Der Vater aber sagte zu seinen Knechten: Holt schnell das beste Gewand und zieht es ihm an, steckt einen Ring an seine Hand, und gebt ihm Sandalen an die Füße. Bringt das Mastkalb her und schlachtet es; wir wollen essen und fröhlich sein. Denn dieser, mein Sohn, war tot und lebt wieder; er war verloren und ist wiedergefunden worden (Lk 15, 20–24).


»In der Schrift heißt es: Schon von weitem sah ihn sein Vater und ward von Erbarmen gerührt. Er eilte ihm entgegen, fiel ihm um den Hals und küsste ihn. Das sind Worte der Heiligen Schrift: Er küsste ihn, er überhäuft ihn mit Küssen. Kann man noch menschlicher sprechen? Kann man noch einprägsamer die väterliche Liebe Gottes zu den Menschen beschreiben?

Einem Gott gegenüber, der uns entgegeneilt, können wir nicht stumm bleiben, wir werden mit dem heiligen Paulus sagen: Abba, Pater! Vater, mein Vater! Denn Er, der doch der Schöpfer des Alls ist, legt keinen Wert auf klingende Titel, Ihm kommt es nicht auf feierliche Bekundungen seiner Herrschaft an. Er hat es gern, dass wir Ihn Vater nennen, dass wir dieses Wort freudig auskosten.

In gewisser Weise ist das menschliche Leben eine ständige Heimkehr ins Haus unseres Vaters. Heimkehr durch die Reue, diese Bekehrung des Herzens, die den Wunsch, uns zu ändern, in sich schließt, den festen Entschluss, unser Leben zu bessern, und die sich daher auch in Werken des Opfers und der Hingabe äußert. Wir kehren heim ins Haus unseres Vaters durch das Sakrament der Vergebung, indem wir, unsere Sünden bekennend, Christus anziehen und so seine Brüder werden, Glieder der Familie Gottes.

Gott erwartet uns, wie der Vater im Gleichnis, mit ausgebreiteten Armen, obgleich wir es nicht verdienen. Unsere Schuld spielt keine Rolle. Wie beim verlorenen Sohn zählt allein, dass wir unser Herz öffnen, Sehnsucht nach dem Hause des Vaters haben und uns freuen über die Gabe Gottes, durch die wir Kinder Gottes heißen und es tatsächlich sind, obwohl wir sooft der Gnade nicht entsprechen.«
[Hl. Josefmaria, Christus begegnen, Nr. 64]


»Die Freude ist ein christliches Gut. (…) Wenn wir umkehren, wenn aus unserem Herzen ein Reueakt aufsteigt, wenn wir uns im heiligen Sakrament der Buße reinigen, dann kommt Gott uns entgegen und verzeiht uns; und es gibt keine Traurigkeit mehr: da ist es angebracht, fröhlich zu sein; denn dieser dein Bruder war tot und lebt wieder; er war verloren und ist wiedergefunden worden.«
[Hl. Josefmaria, Christus begegnen, Nr. 178]

AUSFÜHRLICHE GEWISSENSERFORSCHUNG

Erstes Gebot

• Habe ich an einer Glaubenswahrheit gezweifelt? Habe ich – in Gedanken oder vor anderen – den Glauben oder eine bestimmte Glaubenswahrheit verleugnet?
• Habe ich an meinem ewigen Heil gezweifelt, oder habe ich vermessen darauf vertraut, dass Gott mich nicht verlassen wird, und habe ich dann mit größerer Gelassenheit gesündigt?
• Habe ich mich innerlich oder äußerlich gegen Gott aufgelehnt, wenn mir ein Missgeschick widerfuhr?
• Habe ich mich bemüht, die nötige religiöse Bildung zu erwer­ben? Lege ich durch Beispiel und Wort Zeugnis für Jesus Christus ab? Verteidige ich den Glauben und die Kirche, wenn sie angegrif­fen werden?
• Habe ich ehrfurchtslos über Heiliges gesprochen, über die Sa­kramente, die Kirche oder ihre Diener?
• Habe ich den Umgang mit Gott im Gebet oder in den Sakramen­ten vernachlässigt? Suche ich im Gebet das Gespräch mit ihm?
• War ich abergläubisch, oder habe ich Spiritismus betrieben?
Gehöre ich einer glaubensfeindlichen Gesellschaft oder Bewegung an?
• Habe ich ein Sakrament unwürdig empfangen?
• Habe ich glaubens- oder sittenfeindliche Bücher oder Zeitschrif­ten gelesen oder aufbewahrt? Habe ich sie anderen zu lesen gege­ben?
• Bemühe ich mich, im Glauben und in der Liebe zu Gott zu wachsen?
• Habe ich mich im Umgang mit Gott von Lustlosigkeit leiten lassen?

 

Zweites Gebot

• Habe ich Gott gelästert? Vor anderen?
• Habe ich einen Schwur, ein Gelübde oder Versprechen aus eigener Schuld nicht erfüllt?
• Habe ich den heiligen Namen Gottes geehrt? Habe ich den Na­men Gottes respektlos, im Zorn, im Scherz oder sonst in wenig ehrfürchtiger Weise ausgesprochen?
• Habe ich wenigstens innerlich einen Akt der Sühne verrichtet, wenn ich gehört oder gesehen habe, dass Gott gelästert wird?
• Habe ich unnötig geschworen? Habe ich einen Meineid ge­schworen, habe ich unüberlegt oder wegen unbedeutender Dinge geschworen?
• Habe ich geschworen, etwas Böses zu tun? Habe ich den Scha­den, der daraus erwachsen ist, wiedergutgemacht?

 

Drittes Gebot und erstes bis viertes Gebot der Kirche

• Befolge ich die Gebote der katholischen Kirche, weil sie mit der Autorität Christi spricht?
• Habe ich an Sonntagen oder gebotenen Feiertagen die Heilige Messe versäumt? War ich freiwillig zerstreut, oder bin ich ohne Grund so spät gekommen, dass ich das Gebot nicht erfüllt habe?
• Habe ich andere, für die ich Verantwortung trage, daran gehin­dert, der Heiligen Messe beizuwohnen?
• Habe ich an Sonn- und Feiertagen ohne Not lange gearbeitet und die notwendige Erholung für Leib und Seele vernachlässigt?
• Habe ich am Aschermittwoch und Karfreitag das Fasten- und Abstinenzgebot gehalten?
• Habe ich alle Freitage des Jahres (außer an Hochfesten) ein besonderes Opfer gebracht?
• Habe ich die Buße erfüllt, die mir der Priester in der letzten Beichte auferlegt hat? Habe ich sonst für meine Sünden Buße getan? Habe ich wenigstens einmal im Jahr das heilige Bußsakra­ment empfangen?
• Habe ich in der österlichen Zeit die heilige Kommunion emp­fangen? Habe ich vorher gebeichtet, um im Stand der heiligma­chenden Gnade zu sein?
• Suche ich gerne nach Gründen, um meine Sünden zu entschul­digen oder meine Verantwortung abzuschwächen?
• Habe ich in der Beichte eine schwere Sünde aus Scham absicht­lich verschwiegen? Habe ich danach die heilige Kommunion emp­fangen?
• Habe ich das Gebot befolgt, eine Stunde vor dem Empfang der heiligen Kommunion nüchtern zu bleiben?

Viertes Gebot

Kinder

• War ich meinen Eltern oder Vorgesetzten gegenüber ungehor­sam, in wichtigen Dingen?
• Lasse ich mich von einem ungeordneten Hang zur Unabhängig­keit leiten, und nehme ich die Anweisungen und Ratschläge mei­ner Eltern nur deshalb schlecht auf, weil sie es sind, die mir etwa vorschreiben? Bin ich mir bewusst, dass diese Haltung dem Stolz entspringt?
• Bereite ich meinen Eltern durch mein Verhalten Kummer?
• Habe ich sie mit Worten oder Taten bedroht oder misshandelt, oder habe ich ihnen Böses gewünscht?
• Bin ich mir angesichts der Anstrengungen meiner Eltern, mir eine gute Bildung zu sichern, meiner Verantwortung bewusst, fleißig zu lernen oder zu studieren?
• Habe ich es unterlassen, ihnen in ihren geistigen oder materiel­len Nöten beizustehen?
• Lasse ich mich von meiner schlechten Laune leiten, oder streite ich oft und ohne zureichenden Grund?
• Bin ich egoistisch, wenn es um Dinge geht, die mir gehören, und fällt es mir schwer, sie mit meinen Geschwistern zu teilen?
• Habe ich mit meinen Geschwistern gestritten?
• Meide ich den Umgang mit ihnen, und unternehme ich nicht die nötigen Anstrengungen, um eine Versöhnung herbeizuführen?
• Bin ich neidisch, wenn sie mich in irgendeiner Hinsicht über­treffen?
• Habe ich meinen Geschwistern schlechtes Beispiel gegeben?
• Helfe ich im Haushalt mit? Halte ich Ordnung in meinem Zim­mer? Bin ich pünktlich?

Eltern

• Habe ich mich wichtigen Anweisungen meiner Vorgesetzten ohne triftigen Grund widersetzt?
• Bleibe ich angesichts der Nöte, Probleme und Schwierigkeiten der Menschen um mich teilnahmslos, besonders denen gegenüber, die mir aus familiären, beruflichen oder sonstigen Gründen nahestehen?
• Verärgere ich durch meine Nachlässigkeit, Unhöflichkeit, schlechte Laune usw. meine Arbeitskollegen?
• Habe ich meinen Kindern schlechtes Beispiel gegeben durch die Vernachlässigung meiner religiösen, familiären oder beruflichen Pflichten? Habe ich ihnen durch mein Verhalten Kummer bereitet?
• Habe ich sie liebevoll, aber entschieden wegen ihrer Fehler zurechtgewiesen, oder war ich zu bequem, einzugreifen? Sind meine Rügen oder Ermahnungen an meine Kinder gerecht und zugleich Ausdruck meiner Liebe, oder handle ich aus Egoismus, Eitelkeit, Zorn, verletztem Stolz, Überdruss, Laune, Bequemlich­keit, Verständnislosigkeit, Geltungsbedürfnis usw.?
• Habe ich meine Kinder mit Worten oder Taten bedroht, habe ich ihnen Böses gewünscht? Habe ich Gewalt gegen sie angewendet?
• Habe ich meine Pflicht vernachlässigt, ihnen bei der Erfüllung ihrer religiösen Verpflichtungen zu helfen, schlechten Umgang zu meiden usw.?
• Ist mir klar, dass ich meine Kinder nicht zum Glauben und zur Frömmigkeit zwingen darf? Bete ich für sie, gegebenenfalls auch für ihre Bekehrung?
• Habe ich meine Autorität dazu missbraucht, meine Kinder zu den Sakramenten zu drängen, ohne zu bedenken, dass sie dann vielleicht ein Sakrament unwürdig empfangen könnten?
• Habe ich meine Kinder daran gehindert, der Berufung zu folgen, mit der Gott sie zu seinem Dienst einlädt; habe ich ihnen dabei Hindernisse in den Weg gelegt oder ihnen schlechte Ratschläge erteilt?
• Kümmere ich mich ständig um ihre religiöse Bildung?
• Habe ich sie hinsichtlich ihrer beruflichen Ausbildung nach objektiven Gesichtspunkten beraten (Talent, wirtschaftlich Mög­lichkeiten usw.), oder habe ich mich dabei von meiner Geltungs­sucht leiten lassen?
• Habe ich mich ihrer Heirat ohne vernünftigen Grund widersetzt?
• Lasse ich zu, dass sie dort arbeiten, wo ihnen körperliche oder geistige Gefahren drohen? Habe ich es unterlassen, bei Zusam­menkünften von Jungen und Mädchen in meinem Hause eine gewisse Wachsamkeit zu üben? Gebe ich ihnen gute Rat­schläge zur Gestaltung ihrer Freizeit?
• Habe ich mich um die religiöse und sittliche Bildung der Men­schen gekümmert, die mit mir zusammenleben oder für die ich Verantwortung trage?
• Schränke ich meine Wünsche, Ansprüche, Vergnügungen usw. ein, um meine familiären Pflichten mit Hingabe zu erfüllen?
• Versuche ich, meinen Kindern gegenüber immer ein Klima gegenseitigen Vertrauens aufrechtzuerhalten, ohne ihre recht ver­standene Freiheit einzuengen?
• Helfe ich ihnen, die sozialen Medien und das Internet verant­wortlich und maßvoll zu gebrauchen?
• Erziehe ich meine Kinder zu Ordnung, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit?
• Erkläre ich ihnen den Ursprung des Lebens Schritt für Schritt im Einklang mit ihrer Vorstellungswelt und Fassungskraft, und versu­che ich dabei, ihrer natürlichen Neugier immer ein wenig zuvor­zukommen?
• Vermeide ich Auseinandersetzungen mit meinen Kindern, in­dem ich Kleinigkeiten, die sich mit etwas Umsicht und guter Lau­ne leicht überwinden lassen, keine übertriebene Bedeutung bei­messe?
• Tue ich mein Möglichstes, um die Routine im liebevollen Um­gang mit meinem Ehegatten zu vermeiden?
• Verhalte ich mich Außenstehenden gegenüber liebenswürdig, während mir diese Herzlichkeit im Familienleben fehlt?
• Habe ich mich mit meinem Ehepartner gestritten? Habe ich ihn, in Worten oder Taten, schlecht behandelt? Habe ich ihm schlech­tes Beispiel gegeben?
• Habe ich mit meinem Gatten versucht, einen gemeinsamen Weg in der Erziehung der Kinder zu finden? Habe ich vermieden, ihn vor den Kindern zurechtzuweisen, ihm zu widersprechen oder ihn schlecht zu machen?
• Habe ich meinen Ehepartner zu lange alleingelassen?
• Habe ich mich bemüht, in meinem Glauben an Gottes Vorse­hung zu wachsen? Bin ich bereit, die Kinder, die Gott uns schen­ken möchte, gerne anzunehmen?
• Habe ich es versäumt, meinen Verwandten in ihren geistigen oder materiellen Nöten beizustehen, obwohl ich dazu in der Lage gewesen wäre?

 

Fünftes Gebot

• Hege ich gegenüber irgendjemandem Hass oder Feindschaft? Bin ich nachtragend?
• Meide ich den Umgang mit einer bestimmten Person, bin ich unversöhnlich, oder tue ich nicht mein Möglichstes, eine Versöh­nung herbeizuführen?
• Sorge ich dafür, dass politische oder berufliche Meinungsunter- schiede nicht in Abneigung, Missgunst oder Hass gegen jemanden ausarten?
• Habe ich meinem Nächsten Böses gewünscht? Habe ich mich über sein Unglück gefreut?
• Habe ich mich von Neid beherrschen lassen?
• Habe ich mich vom Zorn leiten lassen? Habe ich damit andere verärgert?
• Habe ich meinen Nächsten verachtet? Habe ich mich über ande­re lustig gemacht, sie kritisiert, belästigt oder lächerlich gemacht?
• Habe ich andere mit Worten oder Taten schlecht behandelt? Bin ich unhöflich und taktlos gewesen?
• Habe ich jemanden körperlich verletzt oder getötet? War ich unvorsichtig beim Autofahren?
• Habe ich durch Wort oder Beispiel, durch meine Kleidung, meine Aufforderung oder Einladung zum Film- oder Theaterbe­such, durch das Verleihen von Büchern oder Zeitschriften usw. anderen Anlass zur Sünde gegeben? Habe ich versucht, das Ärger­nis wiedergutzumachen?
• Habe ich meine Gesundheit geschädigt, mein Leben gefährdet?
• Habe ich mich berauscht, übermäßig getrunken oder Drogen zu mir genommen?
• Habe ich mich von der Lust beherrschen lassen, mehr zu essen oder zu trinken als vernünftig ist?
• Habe ich mir den Tod gewünscht, ohne mich der Vorsehung Gottes zu überlassen?
• War ich um das Wohl meines Nächsten besorgt? Habe ich ihn auf körperliche oder sittliche Gefahren aufmerksam gemacht, in denen er sich befand? Habe ich ihn zurechtgewiesen, wenn es die christliche Nächstenliebe erforderte?
• Habe ich meine Arbeit vernachlässigt und so in wichtigen Din­gen gegen die Gerechtigkeit verstoßen? Bin ich bereit, den Schaden, der daraus erwachsen ist, wiedergutzumachen?
• Versuche ich, meine Arbeit gut zu Ende zu führen in dem Be­wusstsein, dass ich Gott keine Halbheiten anbieten darf? Verrichte ich meine Arbeit mit dem nötigen Sachverstand? Sorge ich für meine Weiterbildung?
• Habe ich das Vertrauen meiner Vorgesetzten missbraucht? Habe ich meinen Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kollegen oder anderen Personen schwer geschadet?
• Erleichtere ich den anderen die Arbeit bzw. das Studium, oder störe ich sie dabei durch Streitsucht, üble Stimmungsmache, dau­erndes Gerede, mangelnden Ernst usw.?
• War ich nachlässig bei der Erfüllung meiner Pflichten? Schiebe ich häufig den Beginn der Arbeit oder des Studiums auf?
• Dulde ich Missbräuche oder Ungerechtigkeiten, die zu verhin­dern ich verpflichtet bin?
• Habe ich durch Faulheit bei meiner Arbeit Schaden verursacht?
• Habe ich meine Freizeit sinnvoll genutzt?

Sechstes und neuntes Gebot

• Habe ich mich bei unanständigen Gedanken oder Erinnerungen aufgehalten?
• Habe ich mir unkeusche Erinnerungen oder Vorstellungen ins Gedächtnis gerufen? Kam hinsichtlich der Personen, auf die sie sich bezogen, ein erschwerender Umstand hinzu: Verwandtschaft, Ehe oder dass es sich um gottgeweihte Personen handelte?
• Habe ich unanständige Gespräche geführt? Habe ich sie be­gonnen?
• Habe ich Situationen nicht vermieden, die eine unmittelbare Gelegenheit zur Sünde darstellen (bestimmte Tänze, unsittliche Filme oder Theaterstücke, schlechte Lektüre oder Gesellschaft usw.)?
• Bin ich mir bewusst, dass es schon eine Sünde ist, sich solchen Gelegenheiten auszusetzen?
• Achte ich auch in Kleinigkeiten auf die Regeln des Anstands, die meine Reinheit schützen, oder verwechsle ich manchmal diese notwendigen Regeln mit Prüderie?
• Habe ich mich bei unanständigen Blicken aufgehalten? Habe ich geflirtet, obwohl ich verheiratet bin?
• Habe ich unkeusche Regungen der Sinne zurückgewiesen?
• Schaue ich pornographisches Material an? Habe ich es an andere Personen weitergeleitet?
• Habe ich Unkeusches getan? Allein oder mit anderen? Wie oft? Mit Personen meines oder des anderen Geschlechts? Kam ein besonders erschwerender Umstand – Verwandtschaft usw. – hin­zu? Führten diese Beziehungen zu einer Schwangerschaft? Habe ich abgetrieben, dazu geraten oder gedrängt? Habe ich sonst eine Sünde gegen die Keuschheit begangen?
• Pflege ich Beziehungen zu Personen, deren Bekanntschaft für mich ständiger Anlass zur Sünde ist? Bin ich bereit, sie aufzu­geben?

Verlobte

• Ist wahre Liebe der Hauptgrund unseres Verhältnisses? Bringe ich ständig und mit Freude das Opfer, die Beweise meiner Zunei­gung nicht der Gefahr der Sünde auszusetzen? Erniedrige ich die menschliche Liebe dadurch, dass ich sie mit Egoismus oder Lust verwechsle?
• Die Verlobungszeit muss Gelegenheit bieten, die gegenseitige Zuneigung und Kenntnis zu vertiefen: Ist mein Verhältnis vom egoistischen Drang, besitzen zu wollen, geprägt oder vielmehr von der Bereitschaft zu Hingabe und Verständnis, von Respekt und Feingefühl?
• Empfange ich in dieser Zeit häufiger das Sakrament der Buße, um mehr Gnade von Gott zu erhalten? Hat mich mein Verhältnis von Gott entfernt?

Gatten

• Habe ich von der Ehe rücksichtlos Gebrauch gemacht? Habe ich meinem Ehegatten sein Recht verweigert? Habe ich in Wünschen oder Taten gegen die eheliche Treue gefehlt?
• Mache ich von der Ehe nur an jenen Tagen Gebrauch, an denen die Empfängnis ausgeschlossen ist? Wende ich diese Art der Geburtenplanung ohne schwerwiegende Gründe an?
• Habe ich empfängnisverhütende Mittel gebraucht? Habe ich andere dazu angeleitet, sich solcher Mittel zu bedienen? Habe ich in irgendeiner Form – durch Rat, Gerede, Haltung usw. – dazu beigetragen, ein kinderfeindliches Klima zu schaffen?
Siebtes und zehntes Gebot, sowie fünftes Gebot der Kirche
• Habe ich Geld oder irgendeinen Gegenstand gestohlen? Habe ich den Schaden wiedergutgemacht bzw. das Entwendete zurück­erstattet, wo es mir möglich war? Bin ich zur Wiedergutmachung bereit?
• Habe ich bei einem Diebstahl mitgewirkt? Lag ein erschweren­der Umstand vor? Handelte es sich z. B. um einen sakralen Gegen­stand? War die Summe bzw. der Wert der entwendeten Sache bedeutend?
• Halte ich fremdes Gut gegen den Willen des Eigentümers zu­rück?
• Habe ich anderen beim Abschluss von Verträgen oder bei ge­schäftlichen Beziehungen durch Täuschung, Betrug oder Drohung geschadet?
• Habe ich fremdes Eigentum beschädigt? Habe ich durch Betrug mehr Geld genommen als mir zustand? Habe ich den Schaden wiedergutgemacht, oder habe ich die Absicht, es zu tun?
• Habe ich über meine Verhältnisse gelebt?
• Bin ich meinen beruflichen Pflichten gebührend nachgekom­men, und habe ich mir so mein Einkommen wirklich verdient?
• Habe ich es unterlassen, die Kirche meinen Verhältnissen ent­sprechend materiell zu unterstützen?
• Habe ich einen eventuellen Mangel an notwendigen Mitteln mit christlicher Haltung ertragen?
• Habe ich meinen Gatten in materiellen Dingen betrogen?
• Unterlasse oder verzögere ich ungebührlich die Zahlung von Gehältern und Rechnungen?
• Zahle ich anderen für ihre Arbeit den gerechten Lohn?
• Habe ich bei der Ausübung öffentlicher Aufgaben dadurch die Gerechtigkeit verletzt, dass ich bestimmte Personen bevorzugt habe?
• Komme ich meinen sozialen Pflichten gegenüber meinen Ange­stellten nach? Zahle ich z. B. die geforderten Sozialversiche­rungen, oder umgehe ich das Gesetz zum Schaden Dritter?
• Habe ich Steuern hinterzogen?
• Habe ich Unrecht, Ärgernis, Diebstahl, Rache, Betrug oder sonstige Schäden für das Gemeinwohl verhindert oder es we­nigstens versucht, wenn mir mein Amt dazu die Möglichkeit bot?
• Habe ich soziale oder politische Bestrebungen unterstützt, die gegen die Moral oder den christlichen Glauben gerichtet sind?

 

Achtes Gebot

• Habe ich gelogen? Habe ich den daraus erwachsenen Schaden wiedergutgemacht? Lüge ich aus Gewohnheit unter dem Vorwand, es handle sich um unbedeutende Dinge?
• Habe ich ohne triftigen Grund schwere Fehler anderer aufge­deckt? Habe ich in irgendeiner Form den Schaden wiedergutzu­machen versucht, indem ich z.B. gut über den Betreffenden ge­sprochen habe?
• Habe ich andere verleumdet, d. h. Unwahres von ihnen ausge­sagt? Habe ich den Schaden wiedergutgemacht, bzw. bin ich be­reit, es zu tun?
• Habe ich es unterlassen, meinen Nächsten gegen Verleumdung und üble Nachrede in Schutz zu nehmen, obwohl es mir möglich gewesen wäre?
• Habe ich leichtfertig über jemanden geurteilt? Habe ich dieses Urteil anderen gegenüber geäußert? Habe ich mein ungenaues Urteil berichtigt?
• Habe ich wichtige Geheimnisse anderer ohne triftigen Grund aufgedeckt? Habe ich den entstandenen Schaden wiedergutge­macht?
• Habe ich aus Leichtfertigkeit, Neid oder Verärgerung schlecht über andere gesprochen?
• Habe ich schlecht von anderen Personen oder Institutionen gesprochen, nur aufgrund von Hörensagen und ohne zureichende Kenntnis? Habe ich so zu übler Nachrede bzw. Verleumdung beigetragen?
• Bin ich mir dessen bewusst, dass politische, berufliche oder weltanschauliche Meinungsverschiedenheiten mir nicht das Recht geben, schlecht über andere zu urteilen oder zu sprechen noch ihre moralischen Fehler aufzudecken, solange dies nicht mit Rücksicht auf das Gemeinwohl notwendig ist?
• Habe ich ohne triftigen Grund Geheimnisse verraten? Habe ich unter Amtsverschwiegenheit erlangte Kenntnisse zu meinem per­sönlichen Nutzen verwendet? Habe ich den Schaden wiedergut­gemacht, der aus diesem meinem Vorgehen entstanden ist?
• Habe ich Briefe oder andere Schriftstücke unbefugt geöffnet oder gelesen?

 

Bei der Gewissenserforschung handelt es sich um eine überarbeitete Fassung von "Wie beichte ich richtig?" von Francisco Luna

Alle Rechte vorbehalten. Peterskirche Wien

Links für das Beichtsakrament:

MESSBUCH

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HEILIGE MESSEN FÜR FAMILIEN

Die Familienmessen finden am Sonntag um 10.00 Uhr statt. Anschließend gibt es ein Treffen in der Krypta mit Brunch und Kinderprogramm

Termine: 16.6.24, 15.9.24, 13.10.24, 10.11.24, 15.12.24, 19.01.25, 16.02.25, 9.03.25, 6.04.25, 18.05.25, 

 Info: Dr. Christian Spalek (kontakt@peterskirche.at, Mobil: 0676/9414154)

ERSTKOMMUNION

Anmeldung bis 15.9.24 per Mail an peterskirche@utanet.at

Unterricht nach der Familienmesse im Kaiseroratorium um 10.45 Uhr

Termine:  15.9.24, 13.10.24, 10.11.24, 15.12.24, 19.01.25, 16.02.25, 9.03.25, 6.04.25, 18.05.25, Generalprobe und Beichtgelegenheit 25.5.25

Feier der Erstkommunion:  am 15.6.25 um 10.00 Uhr

FIRMUNG

Anmeldung bis 15.09.24 per Mail an peterskirche@utanet.at

Der erste Termin ist am 15.09.24 im Kaiseroratorium um 11.15 Uhr

Präsenzunterricht im Kaiseroratorium: 15.9.24, 13.10.24, 10.11.24, 15.12.24, 19.01.25, 16.02.25, 9.03.25, 6.04.25, 18.05.25, um 11.15 Uhr.
Distanzunterricht:   22.09.24, 27.10.24, 17.11.24, 22.12.24, 26.01.25, 23.2.25, 30.3.25, 27.4.25, 25.05.25, 8.6.25 um  19.30 Uhr

Feier der Firmung:  22.6.25 um 11.15 Uhr

Trauungen in St. Peter

  • Termine: Bitte nehmen Sie, bevor Sie um einen Termin in St. Peter ansuchen, mit Ihrer Wohnpfarre – zumindest telefonisch – Kontakt auf, um Informationen über die benötigten Unterlagen zu erhalten.
  • Kontakt: Nachdem Sie mit Ihrer Wohnpfarre Kontakt aufgenommen haben, rufen Sie uns bitte an:
    +43 1 533 64 33,
    +43 676 94 14 154
    oder schreiben Sie an kontakt@peterskirche.at, um eine Terminreservierung vorzunehmen
  • Ehekurs: Mit dem jeweiligen Paar allein (Dauer 5 mal 2 Stunden), Termine in Absprache mit dem entsprechenden Trauungspriester von St. Peter. Ein Modul wird von einem erfahrenen Ehepaar gestaltet (Mehr Info – bei „Weitere Kurse und Tätigkeiten“).
  • Formulare und Unterlagen: Bitte in der Wohnpfarre (der Braut oder Bräutigams) das Trauungsprotokoll ausfertigen lassen.
  • Musik: Trauungspaare können eigene Musiker mitbringen; St. Peter kann von einem Organisten, über Organisten und Sänger, bis zum Chor, Orchester und Solisten alles zur Verfügung stellen.
  • Sprache: Deutsch, Englisch, Spanisch und Italienisch.
  • Hochzeitsbroschüren: stehen in St. Peter in diesen Sprachen zur Verfügung.
  • Blumenschmuck: Trauungspaare können Blumenfachgeschäfte ihrer Wahl beauftragen oder bei

    www.florietta.at beauftragen.
    Fotos: Hochzeitsfotograf 1, Hochzeitsfotograf 2
    Streaming: Streaming von Trauungen
    Allgemeine Infomationen: Erzdiözese Wien; Die Ehekurse von St. Peter finden Sie unter lokale Eheseminare unter der Rubrik „Eheseminare anderer Anbieter“
    Segnungen: Segnungen an Stelle einer sakramentalen Trauung werden in St. Peter nicht abgehalten
    Weitere Informationhttps://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/1/2/Seite.070422.html

MINISTRIEREN IN ST. PETER

Ministrantenstunde (Buben ab 7 Jahre): Nach der 10.00 Uhr – Familienmesse. Termine der Familienmessen:  17.9.23, 22.10.23, 12.11.23, 17.12.23, 21.1.24, 18.2.24, 17.3.24, 14.4.24,  5.5.24, 16.6.24

Kontakt: DI Bernhard Edlbacher (Mobil: 06502752478, bernhard_edlbacher@hotmail.com)


Ministranten in der Peterskirche:


Wollen Sie uns helfen?

Wir sind sehr dankbar für die Mithilfe bei den Ausgaben für Noten, Ministrantengewänder, usw.:

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